Die Unfallgefahr steigt, wenn Autofahrer auch während der Fahrt nicht vom Smartphone lassen. Helfen Handy-Blitzer, Leuchtfarben-Kampagnen oder Warnsignale, Smartphone-„Süchtige“ vom ewigen Tippen zu entwöhnen?
Mal eben kurz die Nachrichten checken, das Navi nachjustieren oder die Musikplaylist anwerfen: Der Griff zum Smartphone oder Tablet ist kein Kavaliersdelikt, sondern öffnet die Tür zu gefährlichen Unfällen – auch mit Todesfolge. Weil dies beispielsweise in Baden-Württemberg immer öfter dokumentiert wird, startete BW-Verkehrsminister Winfried Hermann zum Beginn der sommerlichen Ferienreisen eine deutliche Kampagne zur Ablenkung am Steuer.
Im Kern geht es darum, Menschen hinterm Lenkrad vom Smartphone fernzuhalten, sie vom „Always-on“ zu „entwöhnen“. Leuchtend gelbe Kreidezeichnungen in Parkhäusern und auf Autobahnraststätten im „Ländle“ zeigen deshalb, etwas überspitzt, ein Monster, das vom Smartphone abgelenkt wird. Die Menschen sollen direkt, bevor sie sich ins Auto setzen, sensibilisiert werden, von ihrem Smartphone Finger und Augen zu lassen. Bevor sie, routiniert und fast unbewusst, bei der nächsten Ampel oder im Stau nach dem „Telefon“ mit seinen mittlerweile schier unendlichen Möglichkeiten greifen und – so abgelenkt – Monströses auslösen könnten, so die Kampagnen-Interpretation der Autorin.
Handy am Steuer ist so gefährlich wie Alkohol
Der Präventionsversuch hat einen guten Grund: 2024 wurden fast 90.000 Fahrerinnen und Fahrer im „Ländle“ mit dem Handy am Steuer erwischt. Zu rund 4.000 Unfällen kam es nach Zahlen des Innenministeriums durch Ablenkung am Steuer. Eine Steigerung um 700 gegenüber dem Jahr zuvor. Auf technische Gadgets statt auf die Straße zu schauen hatte Folgen: Das abgelenkte Verhalten verletzte in nachfolgenden Unfällen 2.000 Menschen, 47 Unfallopfer starben. Im Jahr davor waren so 43 Menschen gestorben.
Ablenkung verursacht mindestens rund 13 Prozent der tödlichen Verkehrsunfälle in Deutschland. Expertinnen und Experten gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus, da Ablenkung als Unfallursache oft schwer nachweisbar sei. Nur zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit hätten nachweislich noch häufiger tödliche Folgen.
Die Nutzung des Handys am Steuer sei genauso gefährlich wie Alkohol am Steuer. Der BW-Verkehrsminister erklärt: „In beiden Fällen werden die Reaktionszeit und die Aufmerksamkeit drastisch beeinträchtigt, mit oft fatalen Folgen. Wer für nur zwei Sekunden bei Tempo 50 auf sein Handy schaut, legt mehr als 30 Meter im Blindflug zurück. Das ist ungefähr die Länge eines Tennisplatzes – und in dieser Distanz kann viel passieren.“ Jeder Verkehrstote sei einer zu viel.
In Rheinland-Pfalz erkennen Kameras im Verkehrsfluss bereits, ob ein Autofahrer gerade am Handy ist. Ihr Fokus sind von der Straße abgelenkte Smartphone-Bediener.
„Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben“, warnt der ADAC aktuell die Lenker von Fahrzeugen auf seiner Website. Und was ein kurzer Blick ist, entscheidet nicht der Fahrer selbst, sondern das entscheiden die Gerichte. Sie legen in ihren Urteilen fest, was eine „kurze Blickzuwendung“ ist. Der ADAC verweist auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen, wie beispielsweise im Fall der Benutzung des Touch-Screens von Tesla. „Nur wenn Ihr Kraftfahrzeug steht und Sie den Motor vollständig ausgeschaltet haben, dürfen Sie Mobiltelefone und andere Geräte in die Hand nehmen und benutzen. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik, zum Beispiel an der Ampel oder im Stau, genügt hingegen nicht“, betont der ADAC. Der Autofahrer-Verband warnt auf seiner Website, dass nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr verboten sei: Fahrer dürften etwa keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Und auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit sei verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss. Sogar ein Smartphone auf den Oberschenkeln gilt bereits als Griff zum Handy. Und auch die Smartwatch darf nur über Sprechen und Hören bedient und höchstens mit einem kurzen Blick bedacht werden. Verboten ist beispielsweise auch, beim Warten während der Fahrt nach dem E-Book-Reader oder dem Tablet zu greifen, so verlockend solche Pausenfüller auch sein mögen.
Aufklärung könnte helfen. Auch darüber, dass in den vergangenen Jahren die Sanktionen bei Verstößen deutlich erhöht worden sind. Die Allianz-Versicherung stellte in einer Umfrage fest, dass viele Autofahrerinnen und -fahrer die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung elektronischer Geräte sowie von Assistenzfunktionen im Fahrzeug nicht kennen. Also auch gar nicht wissen, dass schon der Griff zum Smartphone teuer werden kann. Der Versicherer lässt deshalb gleich selbst wissen, dass nach Paragraf 23, 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Mobiltelefon während der Fahrzeugführung nur nutzen darf, wer es hierzu nicht in die Hand nimmt. Was seit 2017 übrigens für alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation gilt. Selbst für Diktiergeräte, Navis oder Virtual-Reality-Brillen, elektronische Terminplaner und Fernseher.
Auch im Ausland sollten Fahrzeuglenker Smartphone und Co. keine Aufmerksamkeit widmen. Spürbare „Bußgelder“ drohen auch dann, wenn keine Menschen zu Schaden kommen: hierzulande derzeit bis zu zwei Punkte in Flensburg, Geldstrafen bis zu 200 Euro und Fahrverbote.
Sobald Smartphones als Unfallgrund besser nachzuweisen sind, könnte auch eine Aufnahme des Tatbestands ins Strafgesetzbuch näher rücken. Darauf lässt die Diskussion beim jüngsten Verkehrsgerichtstag schließen.
Erst seit 2021 wird „Ablenkung“ als Unfallgrund mit schweren Sachschäden und Personenschäden amtlich erfasst. Denn die Folgen solchen Fehlverhaltens haben es in sich. Laut einer Allianz-Studie rangierte 2021 bei Fahrten außerhalb von Ortschaften der Tod durch Ablenkung knapp hinter dem Tod durch Alkohol am Steuer. Der Analyse zufolge wird das Risiko für Unfälle durch Ablenkung um durchschnittlich 50 Prozent erhöht.
Die Dunkelziffer ist noch hoch, auch wenn behördlicherseits immer öfter hingeschaut wird, ob Autofahrer von der Straße wegblicken. Der Versicherungskonzern beziffert in seiner Studie die Zahl der Verstöße auf – „defensiv geschätzt“ – mindestens eine Milliarde pro Jahr. Erfasst werde nur ein sehr kleiner Bruchteil.
Gefährliches Halbwissen
Der Griff zum Handy werde längst als „gesellschaftlich legitimiert“, als „inoffizielles Gewohnheitsrecht“ aufgefasst, heißt es in der ausführlichen Auswertung. Aus Sicht der Allianz könnten konkrete Kampagnen gegen Ablenkung am Steuer, die alle Verkehrsteilnehmer stärker auf diese Risiken hinweisen, noch einiges bewirken.
Können Autofahrer vom Fahren mit Handys entwöhnt werden? – Ein vollständiger Verzicht auf das Handy während der Fahrt sei wünschenswert, sagt Fani Zaneta, Referentin Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, auf FORUM-Nachfrage. Zaneta führt aus: „Die TÜV-Mobility-Studie zeigt, dass die Nutzung digitaler Anwendungen während der Fahrt von vielen als hilfreich, aber auch als ablenkend empfunden wird. 53 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer geben an, sich durch digitale Funktionen beim Fahren abgelenkt zu fühlen. Gleichzeitig halten 94 Prozent die Handy-Nutzung am Steuer für ein Sicherheitsrisiko – das Bewusstsein für die Gefahren ist also vorhanden.“
Doch es irrlichtert auch falsches „Wissen“ über technische Unterstützung unter den Autofahrern herum. Beispielsweise, wenn es um Fahrassistenzsysteme geht, die über längere Strecken Gas geben, bremsen sowie Abstand und Spur halten. Unter ihnen Stau- oder Autobahnassistenten: 13 Prozent der Befragten aus der Allianz-Studie von 2023 sind der Meinung, dass bei der Nutzung solcher sogenannten Level-2-Assistenzsysteme ausdrücklich beide Hände dauerhaft vom Lenkrad genommen werden dürfen. Ebenso viele glauben laut Allianz, das Handyverbot entfalle hier. Die Teilgruppe der Befragten, die solche Assistenzsysteme selbst auch schon benutzt hat, antwortete ähnlich.
„Botschaften über neue Fahrzeugtechnik erzeugen oft falsche Erwartungen. Das Bild von der Zukunft des Verkehrs in automatisiert fahrenden Fahrzeugen bewirkt leider auch, dass viele die aktuelle Assistenztechnik überschätzen“, ordnet Jörg Kubitzki, Sicherheitsforscher im Allianz Zentrum für Technik (AZT), diese Angaben ein.
Schauen wir noch genauer auf elektronische Geräte, nach denen der Fahrer gar nicht erst greifen muss: Die Straßenverkehrsordnung sagt über die Pflichten für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer nach Paragraf 23, 1a Nr. 2b StVO, dass zur Bedienung verbauter oder verankerter elektronischer Geräte bei der Fahrt nur ein „kurzer“ Blick auf die Geräte gerichtet werden darf.
Penetrante Warnsysteme?
„Weniger als die Hälfte der Befragten kannte diese Formulierung“, so Christoph Lauterwasser, ehemaliger Leiter des AZT. „Dass diese Maßgabe wenig bekannt ist, wäre noch zu verstehen. Aber 29 Prozent aller Befragten waren der Meinung, der Blick zum Gerät dürfe so lange dauern, wie für die Bedienung erforderlich.“ Aus Sicht des Allianz Zentrums für Technik liege auch in solchen Wissensdefiziten ein Grund für die hohe Zahl gefährlicher und vor allem gefährlich langer Aktivitäten, die Fahrerinnen und Fahrer beim Fahren mit technischen Geräten ausführen, sei es am Handy oder am Bordcomputer. Wissen über Verbote muss also verdeutlicht werden, wenn weniger Smartphone-Nutzer die Straßen verunsichern sollen: Wäre es denkbar, dass durch Sensoren und entsprechend programmierte Software interne Warnsysteme benachrichtigt werden und anschlagen und penetrant weiter warnen, wenn ein Fahrer zum Beispiel bei laufendem Motor nach dem Smartphone greift beziehungsweise darauf herumtippt? Oder wenn er seine Augen aufs Smartphone-Display statt auf die Straße richtet?
„Solche Systeme sind technisch bereits denkbar und in Ansätzen auch schon vorhanden“, sagt Verkehrssicherheitsexpertin Fani Zaneta vom TÜV-Verband. „In modernen Fahrzeugen gibt es erste Anwendungen, die den Blick des Fahrers analysieren und reagieren, wenn dieser zu lange auf einen Bildschirm statt auf die Straße schaut. Auch Müdigkeitswarner, die die Augen- und Lidbewegungen überwachen, sind verbreitet.“
Tatsächlich könnte smarte Technologie die Smartphone-Nutzung während der Fahrt bald bremsen: Ab dem Jahr 2026 werden sogenannte Ablenkungsassistenten in neuen Fahrzeugen EU-weit verpflichtend. „Diese Systeme erkennen, ob der Fahrer nicht auf die Straße blickt, und geben ein Warnsignal ab. In Kombination mit Blackbox-Technologie könnten so Situationen vor einem Unfall genauer rekonstruiert werden“, erklärt Zaneta. Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher Systeme sei jedoch eine rechtliche Grundlage für deren Auswertung.