Die Reform des Wehrdienstgesetzes ist noch unausgegoren. Es fehlen klare Regelungen zur Kriegsdienstverweigerung, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Welskop-Deffaa. Zudem soll nur einseitig über Bundeswehr, nicht aber andere gesellschaftliche Dienste informiert werden.
Frau Welskop-Deffaa, sind Sie erstaunt über die heftige Debatte über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht?
So ganz überrascht bin ich davon nicht. Aber ich wünsche mir, dass die Diskussion um das Wehrdienstmodernisierungsgesetz jetzt zügig zu einem Abschluss im parlamentarischen Verfahren kommt, da ich schon gemeinsam mit Verteidigungsminister Pistorius der Meinung bin, dass die objektive Bedrohungslage so groß ist, dass wir uns eine Dauerdebatte darüber nicht leisten können, ob wir das Losverfahren wollen oder nicht. Es braucht jetzt eine Entscheidung, damit die Rahmenbedingungen für den freiwilligen Wehrdienst und die Jugendfreiwilligendienste rasch und gut abgestimmt verbessert werden können.
Aber trotzdem sind Sie als Präsidentin der Caritas über die derzeitige Diskussion nicht ganz glücklich?
Was uns als Caritasverband umtreibt, ist, dass im Schatten der sehr lebendigen Diskussionen um Musterungsalternativen wichtige Fragestellungen absolut unterbelichtet bleiben, von denen wir sagen, die sind genauso wichtig. Es geht ja darum, neben der Verteidigungsfähigkeit im engeren Sinne die Krisenresilienz unserer Gesellschaft insgesamt zu stärken. Es geht um den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Aber ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Pflichtdienst führen doch auch zu einem gesellschaftlichen Zusammenhalt, oder sind Sie da anderer Meinung?
Freiwilligkeit oder Pflicht macht einen Unterschied sowohl bei der Frage des Wehrdienstes als auch bei der Frage nach einem allgemeinen Gesellschaftsjahr. Aktuell geht es darum, wie wir mit einem freiwilligen Wehrdienst eine ausreichende Stärkung der Verteidigungsfähigkeit erreichen. Es müsste zugleich aber darum gehen, wie wir die Freiwilligendienste insgesamt stärken. Hier ist das Wehrdienstmodernisierungsgesetz vom Gedanken der Konkurrenz geprägt – das ärgert mich. Und ich bedaure, dass die Familienpolitiker des Bundestages, auch die Familienministerin, so wenig darauf drängen, die zugesagte Verbesserung der Information über alle Freiwilligendienste in geeigneter Weise in das Gesetz zu integrieren. Alle jungen Menschen sollten vor Ende der Schulzeit sowohl über die Möglichkeiten des freiwilligen Wehrdienstes als auch über die klassischen Jugendfreiwilligendienste informiert werden.
Sie kritisieren, dass Wehrdienstverweigerung und Zivildienst nicht überzeugend geregelt werden?
Ganz genau!
Punkt eins: Die Kriegsdienstverweigerung. Wir haben in Deutschland ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung, das zur Zustimmung zur Bundeswehr grundlegend dazugehört. Vor der Aussetzung des Wehrdienstes 2011, als alle jungen Männer gemustert wurden, wurden die Kriegsdienstverweigerungen zügig nach Musterung bearbeitet. Die, die anerkannt wurden, haben dann ihren Zivildienst geleistet. Nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 kann man auch weiterhin den Kriegsdienst verweigern und die Anträge werden bearbeitet.
… und das soll sich jetzt ändern …
… ganz genau, mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes wäre es so, dass eine alte Regelung wieder greift, die nämlich sagt, dass das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst dann in Gang gesetzt wird, wenn man gemustert wurde. Aber die Musterung ist gar kein Regelprozess mehr. Je nachdem, welcher der kursierenden Vorschläge jetzt kommt, ergeben sich unterschiedliche Unsicherheiten. Ursprünglich sollte die Musterung erst Mitte 2027 kommen, also in anderthalb Jahren. Jetzt scheint ein Stufenmodell mit Losverfahren die wahrscheinlichste Lösung. Wie dem auch sei: Es kann nicht sein, dass die Anträge junger Kriegsdienstverweigerer ewig liegenbleiben.
Das heißt, wir brauchen im Gesetz unbedingt eine klare Regelung, dass jeder Antrag auf Kriegsdienstverweigerung innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet wird, sodass sich junge Männer, die den Kriegsdienst verweigern wollen, darauf verlassen können, dass ihr Antrag innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet wird.
Warum ist das für Sie so wichtig?
Kriegsdienstverweigerung ist nicht irgendwie ein nettes Add-on, sondern wir sprechen über Wehrdienst und Wehrpflicht immer im gleichen Atemzug mit dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Und deswegen muss dieses Recht auch in einer vernünftigen Zeit bearbeitet werden – mit Rücksicht auf die Lebensplanung der jungen Menschen, aber auch weil niemand sich wünschen kann, einen Berg unbearbeiteter Kriegsdienstverweigerungsanträge im Verteidigungsfall plötzlich auf einen Schlag bearbeiten zu müssen.
Aber dann würde das Losverfahren zur Musterung, laut Vorschlag der Union, den Prozess noch weiter konterkarieren?
Es muss im Gesetz eine Regelung geschaffen werden, die die Bearbeitung des Antrags nicht an die Musterung knüpft –
dann ist auch das Losverfahren für die Kriegsdienstverweigerung kein Problem! Derzeit wird gesagt: Wir bearbeiten deinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung erst, wenn du gemustert wurdest. Man muss die Bearbeitung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung von der Musterung entkoppeln. Das ist unsere ganz konkrete Forderung.
Was würde es bedeuten, sollte eine solche eindeutige Regelung für die Wehrdienstverweigerung nicht kommen?
Wie schon gesagt: Es scheint mir praxisfern, Stapel Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aufzutürmen, die dann im Krisenfall auf einen Schwung alle bearbeitet werden müssten. Wir sehen an den aktuellen Statistiken, dass die Zahl der Kriegsdienstverweigerer deutlich steigt, seit die Wehrpflicht so intensiv in der Diskussion ist.
Noch einmal zurück zur Information der 17-Jährigen über den freiwilligen Wehrdienst: Was ist denn daran verkehrt?
Generell ist daran überhaupt nichts verkehrt, wenn es nicht so einseitig wäre. Herr Pistorius spricht seinerseits davon, dass er die Aufforderung zur Bereitschaftserklärung an alle jungen Männer schicken will, und dass er auch den jungen Frauen die Möglichkeit geben möchte, sich freiwillig für den Wehrdienst zu erklären. Viele Politiker haben sich mittlerweile unsere Forderung zu eigen gemacht, dass in diesem Schreiben nicht nur über die Möglichkeiten eines freiwilligen Wehrdienstes informiert werden soll, sondern auch über all die anderen freiwilligen Dienste. Wenn die Peergroup der 17-Jährigen darüber informiert wird, welche Alternativen sie bei den freiwilligen Diensten haben – den Dienst mit der Waffe, ein freiwilliges soziales Jahr, oder ein Engagement im Bevölkerungsschutz – werden sie sich gegenseitig ermutigen und das wählen, was am besten zu ihnen passt.
Das steht in den Schreiben an die 17-Jährigen gar nicht drin?
Nein, das steht mit keiner Zeile drin, sondern es wird lediglich über die beruflichen Möglichkeiten bei der Bundeswehr aufgeklärt.
Das Gesetz regelt sehr genau, für welche Zwecke die erhobenen Daten genutzt werden dürfen – für die Ansprache in Sachen Wehrdienst. Und Sie wissen ja, in Deutschland haben wir strenge Regeln, was die Datenverarbeitung angeht. Es ist im Gesetz jetzt ausdrücklich geregelt, wofür das Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr die Daten nutzen darf. Für alle weiteren Zwecke, also auch für die Information über die anderen Freiwilligendienste, müssten eigene gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
Wäre es da aber nicht klug, ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für alle einzuführen, wie von einigen Grünen jetzt auch gefordert?
Es hat offensichtlich niemand darüber nachgedacht, wie das zu finanzieren ist. Wenn man einen Pflichtdienst für alle einführen würde, wäre das teuer, es kostet nach unseren Schätzungen so um die 17 Milliarden Euro im Jahr! Zweitens ist es kapazitätsmäßig gar nicht so leicht zu stemmen. Sie brauchen eine Anleitung und Betreuung – und je weniger freiwillig die jungen Menschen kommen, umso intensiver müsste die Begleitung ausfallen. Die Relation zwischen Betreuern und Freiwilligen müsste angepasst werden. Sie brauchen dann absolut und relativ mehr Personal in der Betreuung. Und Sie wissen, wie knapp unsere Personaldecken im Augenblick in den sozialen Einrichtungen ohnehin gestrickt sind. Aus diesem Grund ist ein freiwilliger Gesellschaftsdienst wesentlich sinnvoller. Damit ließen sich die Zahlen innerhalb kurzer Zeit verdoppeln. Das ist aus unserer Sicht viel realistischer und vernünftiger, als über einen Pflichtdienst zu sprechen, von dem wir alle wissen, dass dieser überhaupt nur mit einer Grundgesetzänderung möglich wäre. Diese ist aktuell in keiner Weise wahrscheinlich.
Also dann doch lieber freiwilligen Dienst, aber mit gerechter Information über den Wehr-, aber auch Ersatzdienst?
Ja, ich bleibe dabei, dass der erste Schritt das Thema Information ist. Da bin ich im Augenblick sehr engagiert, weil ich sehe, worauf es hinauslaufen wird, wenn das Gesetz hier nicht angepasst wird. Man wird an alle jungen Männer ein Schreiben schicken und alle jungen Männer sind verpflichtet, die Bereitschaftserklärung abzugeben. Man wird Möglichkeiten finden, die jungen Mädchen auch über die Bundeswehr zu informieren. Aber Informationen über die anderen Dienste, die ebenfalls unserer Gesellschaft dienen, die dann auch nur annähernd ähnlich die jungen Leute erreichen würden, wird es nicht geben.
Bundesinnenminister Dobrindt hatte ja dieser Tage den Vorschlag gemacht, man müsse in den Schulen über die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes informieren. Ihm wäre besonders geholfen mit unserem Vorschlag, alle jungen Menschen in einem Schreiben über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, einen Freiwilligendienst in der Bundeswehr, im Bevölkerungsschutz oder im sozialen Bereich abzuleisten. Wenn alle 17-Jährigen ein solches Schreiben bekommen, dann kann sich der Politik- oder Geschichtsunterricht darauf beziehen. Eine offene, vorurteilsfreie Diskussion über verschiedene Bedrohungslagen – von der Klimakatastrophe bis zum Verteidigungsfall – könnte sich an das von uns vorgeschlagene allgemeine Informationsschreiben sehr einfach anschließen.