Der erste Schritt der lebensrettenden Sofortmaßnahmen sollte eine Überprüfung der Vitalfunktionen sein:
• bei Bewusstsein mit einem Problem
• bewusstlos mit Atmung
• bewusstlos ohne Atmung
Nachdem man sich darüber Klarheit verschafft hat, sollte man möglichst umgehend die europaweit gültige Notrufnummer 112 anwählen.
Danach gilt es, die sogenannten W-Fragen zu beantworten:
Wo ist der Notfallort?
Was ist geschehen?
Wie viele Personen sind betroffen?
Welche Verletzungen/Schäden liegen vor?
Wer ruft an?
Unterlassene Erste Hilfe – eine Straftat
Pflicht zur Hilfeleistung: Wer in einer Notfallsituation keine zumutbaren lebensrettenden Maßnahmen einleitet, macht sich laut § 323c StGB strafbar. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Bei Verkehrsunfällen: Zusätzlich werden drei Punkte in Flensburg eingetragen.
Schadenersatzpflicht: Gerichte haben Schadenersatz gegen Personen verhängt, die ihrer Hilfeleistungspflicht nicht nachgekommen sind.
Haftungsschutz für Ersthelfer: Wer Erste Hilfe leistet, haftet nicht für entstandene Schäden. Entstehen dem Helfer Schäden, hat er Anspruch auf Ersatz.
Feststellen der Vitalfunktionen
Ansprechbarkeit prüfen: Ist der Betroffene geistig ansprechbar, sind Atmung und Kreislauf stabil. Er sollte selbst in der Lage sein, zu erzählen, was ihm zugestoßen ist. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sollte man beruhigend auf ihn einreden, da oft ein Schockzustand vorliegt. Starke Blutungen müssen mit einem Druckverband eingedämmt werden.
Bewusstlosigkeit erkennen
Keine Reaktion trotz Ansprache und Rütteln: Reagiert der Betroffene weder auf lautes Ansprechen noch auf Rütteln an der Schulter, ist von Bewusstlosigkeit auszugehen.
Atmung kontrollieren
Eine Hand unter das Kinn legen, die andere auf die Stirn, den Kopf überstrecken und so die Atemwege freimachen. Für zehn Sekunden prüfen, ob Atemgeräusche hörbar sind und sich der Brustkorb hebt und senkt.
Atmung vorhanden > stabile Seitenlage
• Vorbereitung: Neben den Betroffenen knien. Den nahen Arm im rechten Winkel nach oben legen. Den anderen Arm vor der Brust beugen und die Hand an die Wange legen.
• In Seitenlage bringen: Das entfernte Bein am Oberschenkel greifen, anwinkeln und die bewusstlose Person zu sich herüberrollen. Das obere Bein im Knie- und Hüftgelenk rechtwinklig beugen.
• Position sichern: Kopf überstrecken, Mund leicht öffnen, die Hand an der Wange so positionieren, dass der Kopf überstreckt bleibt und das Gesicht nach unten zeigt.
Keine oder unzureichende Atmung > Reanimation
• Lebensgefahr: Bleibt die Atmung aus oder ist sie verlangsamt und unzureichend, deutet dies auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand hin. Sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen sind erforderlich.
• Herzdruckmassage: Die betroffene Person mit freigelegtem Oberkörper auf eine harte Oberfläche legen. Der Ersthelfer kniet auf Brustkorbhöhe, platziert seine übereinanderliegenden Handballen in der Brustkorbmitte zwischen den Brustwarzen und drückt mit durchgestreckten Armen 100- bis 120-mal pro Minute (man kann dem Rhythmus des Songs „Stayin’ Alive“ folgen) fünf bis sechs Zentimeter tief. Jede Druckphase muss sich mit einer vollständigen Entlastung abwechseln.
• Beatmung: Nach jeweils 30 Druckstößen zwei Beatmungsversuche (Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase) durchführen. Die Reanimation wird fortgesetzt, bis Lebenszeichen erkennbar sind oder professionelle Hilfe eintrifft.
• Defibrillator: Ist ein öffentlich zugänglicher Laien-Defibrillator vorhanden, können nach Anleitung die Elektroden am freien Oberkörper angebracht werden. Die Herzdruckmassage bleibt trotz Defibrillator die wichtigste Rettungsmaßnahme und erhält auch ohne Beatmung die Überlebenschancen.