Das Europaparlament hat Verschärfungen im Asylrecht mit Stimmen von konservativen und rechten Parteien beschlossen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem GEAS soll Mitte des Jahres umgesetzt sein. Spanien will dagegen mit der Legalisierung von bislang illegal im Land lebenden Migranten den Sozialstaat stärken.
Die Stimmung war einigermaßen gereizt auf den Fluren des Europaparlaments in Straßburg. Während sich die europäische und internationale Aufmerksamkeit bereits auf den Beginn der Münchner Sicherheitskonferenz konzentrierte, hat das Europaparlament die Migrationsregelungen noch einmal deutlich verschärft. Eigentlich war es ein weiterer Schritt zu dem bereits vereinbarten Ziel, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) im Laufe dieses Jahres umzusetzen. Für die angespannte Stimmungslage sorgte allerdings, wie die Beschlüsse am 10. Februar in Straßburg zustande kamen.
Die Verschärfungen hatten die rechtspopulistischen bis rechtsextremen Fraktionen im Europaparlament vorangetrieben. Die Anträge wurden schließlich mit Stimmen aus der konservativen EVP (Europäische Volkspartei, zu der auch CDU- und CSU-Europaabgeordnete gehören) beschlossen.
Im Kern bedeutet das, dass es erstmals eine europaweite Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer gibt. Künftig gelten Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien als sicher. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder sollen beschleunigt geprüft werden. Die Beweislast, dass etwa Verfolgung oder ein anderer Asylgrund vorliegt, liegt wesentlich bei Menschen aus diesen Ländern. Eine Abschiebung in diese Länder ist leichter möglich. Zum Kreis der sicheren Herkunftsstaaten sollen grundsätzlich auch EU-Beitrittskandidaten gehören. Länder, in denen Krieg herrscht oder schwere Menschenrechtsverstöße festgestellt werden, gehören nicht dazu.
CSU will „Abschiebeoffensive“
In Deutschland gibt es bereits eine Liste „sicherer Herkunftsstaaten“. Nach dem Beschluss in Straßburg soll eine solche Liste EU-weit gelten. Ziel ist unter anderem, die europäische Asylpolitik zu vereinheitlichen. Dazu soll es auch EU-weite schärfere Regelungen für Asyl-Antragstellung und Rückführung von Migranten geben.
Möglich wären dann beispielsweise sogenannte Rückführungszentren, wie es die italienische Regierung von Giorgia Meloni bereits versucht hat mit einer gefängnisähnlichen Einrichtung in Albanien. Dort sollten beispielsweise Bootsflüchtlinge untergebracht werden, während ihre Verfahren bearbeitet werden, oder rückkehrpflichtige Menschen, deren Rückführung aus Italien aber nicht unmittelbar möglich ist. Allerdings steht dieses Zentrum seit 2024 praktisch leer, weil immer wieder italienische Gerichte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Einrichtung geäußert hatten.
Solche Zentren wären nun aber grundsätzlich möglich. Ebenso wie das sogenannte Ruanda-Modell. Das hatte Großbritannien bereits getestet. Demnach könnten Asylanträge abgelehnt werden, wenn Menschen in einem als sicher eingestuften Land internationalen Schutz beantragen könnten. Mit der jetzt neu beschlossenen Regelung würde das auch für Länder gelten, zu denen die Menschen überhaupt keinen Bezug haben, also weder dort gelebt noch beispielsweise dort Verwandte haben. EU-Länder könnten mit Drittstaaten vereinbaren, dass sie Migranten aufnehmen und Asylanträge dann dort gestellt und geprüft werden. (Ausnahmen gelten für unbegleitete Minderjährige.)
Kritik an den neuen Regelungen gab es von knapp 40 Such- und Rettungsorganisationen sowie Menschenrechtsorganisationen, etwa Pro Asyl und SOS Humanity. Sie befürchten eine Aushöhlung des Asylrechts gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Und die französische Grünen-Abgeordnete Mélissa Camara befand: „Diese neuen Texte sind ein weiterer Schritt zur Entmenschlichung der Migrationspolitik der Europäischen Union“. Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner sprach dagegen von einer „Migrationswende“, nachdem sich bereits die EU-Innenminister vergangenen Dezember auf die verschärften Regelungen verständigt hatten. Sie sind Teil einer umfassenden europäischen Asylrechtsreform, die Ende 2023 von der Kommission und im Mai 2024 vom Parlament beschlossen wurde. Die GEAS soll die Verfahren europaweit vereinheitlichen, die Lasten fair verteilen und die Sicherung der Außengrenzen verstärken. Nach der schrittweisen Umsetzung soll die GEAS ab Mitte dieses Jahres umgesetzt sein.
„Macht ökonomisch keinen Sinn“
EU-Kommissar Brunner, der die Reform wesentlich vorantreibt, stammt aus Österreich, gehört der ÖVP an und ist seit knapp einem Jahr einer der Vize-Präsidenten der Europäischen Volkspartei EVP, dem Zusammenschluss konservativer und christdemokratischer Parteien in Europa. Vorsitzender ist seit 2022 Manfred Weber (CSU), der zugleich (bereits seit 2014) Chef der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist.
Und dem wird wiederum nachgesagt, eine schrittweise Öffnung gegenüber den rechten und rechtsextremen Fraktionen im Europaparlament zu betreiben. So haben Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ ergeben, dass es im vergangenen Herbst bei der Abstimmung über das Lieferkettengesetz offenbar Absprachen zwischen EVP und rechten Fraktionen gab. Das Lieferkettengesetz wurde deutlich entschärft, woraufhin AfD-Chefin Alice Weidel postete: „Riesiger Erfolg für die AfD & ihre europäischen Partner“.
Manfred Weber betonte Ende vergangenen Jahres dann zwar: „Die Brandmauer steht“, es werde im Europaparlament „keine strukturierte Zusammenarbeit“ mit den Rechtsextremen geben. Zugleich schloss er aber schon da nicht aus, dass es weitere gemeinsame Abstimmungen geben würde. Und Weber nannte dabei auch ausdrücklich die Migrationspolitik: „Wir werden uns durch niemanden aufhalten lassen, um illegale Migration zu stoppen und unseren Wohlstand zu sichern.“
Den Zusammenhang zwischen Migration und Wohlstand beurteilt ein europäisches Land allerdings grundsätzlich anders: Während im Europäischen Parlament die Verschärfungen beschlossen wurden, hat Spanien einen grundsätzlich anderen Weg eingeschlagen. Die Regierung des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez kündigte an, den Status von Hunderttausenden Menschen, die sich bislang illegal im Land aufhalten, durch eine Aufenthaltserlaubnis zu legalisieren. Zur Begründung dieser migrationsfreundlichen Politik nennt die spanische Regierung die Gefährdung des Sozialstaats und der Rentensicherung, weil Arbeitskräfte fehlen und Spanien eine überalterte Bevölkerung hat.
In Spanien lebten nach offizieller Statistik im vergangenen Jahr rund 9,8 Millionen Menschen, die nicht im Land geboren wurden, das entspricht etwa zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung.
Zum Vergleich: In Deutschland lebten 2024 rund 12,2 Millionen Ausländer, das entspricht knapp 15 Prozent der Gesamtbevölkerung. Und in Deutschland wird seit geraumer Zeit ebenso über Fachkräftemangel geklagt wie über die Sicherung der Sozialsysteme angesichts der demografischen Entwicklung diskutiert.
Die CSU hat bei ihrer Jahresauftaktklausur im Kloster Seon in einem Papier eine große „Abschiebeoffensive 2026“ gefordert.
Ökonomen warnen allerdings vor solchen Plänen. „Insgesamt hängt das Beschäftigungswachstum in Deutschland komplett an Menschen mit Migrationshintergrund, während die heimische Erwerbsbevölkerung wegen der Demografie schon schrumpft“, sagte Jens Südekum, Wirtschaftsberater von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, dem „Handelsblatt“. „In so einer Lage macht es ökonomisch keinen Sinn, über Rückführungen im großen Stil nachzudenken.“ Und Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), bekannt für seine klare Sprache, nennt die CSU-Pläne einen „schweren Fehler mit enormen wirtschaftlichen Kosten für Deutschland“.