Seniorinnen und Senioren verbringen den Lebensabend längst nicht mehr nur daheim. Wer im Alter unterwegs ist, sollte aber auf einige Dinge achten.
Kurz bevor ein saarländischer Hüttenarbeiter in Rente ging, fragte ihn sein Sohn: „Vadder, was machst Du eigentlich dann mit der vielen Freizeit?“ Kurze Pause, dann die Antwort: „Ich kaufe mir einen Schaukelstuhl.“ „Aha, und dann?“, fragte der Sohn ungläubig nach. „Dann setze ich mich rein.“ „Klar, und weiter?“ „Dann bleibe ich ein paar Wochen sitzen.“ „Und dann stehst Du auf und machst all die Sachen, die Du schon immer machen wolltest?“ „Nein“, sagte der Fast-Rentner, „dann fange ich ganz langsam an zu schaukeln.“ Der Dialog ist nicht erfunden – aber für Dagmar Dittfeld ist er nicht typisch für Frauen und Männer, die in den Ruhestand gehen.
„Der Rentner von heute ist nicht mehr der, der mit der Zeitung in der Hand in seinem Schaukelstuhl sitzt. Der Rentner von heute ist aktiv, beteiligt sich am öffentlichen Leben, mischt sich ein und kämpft um seine Rechte“, sagt sie.
Dagmar Dittfeld betreibt das Online-Senioren-Magazin Aktive-Rentner.de und hat sich intensiv damit beschäftigt, wie Rentnerinnen und Rentner ihren letzten Lebensabschnitt gestalten. Das Reisen spielt dabei eine große Rolle.
Angebote für Senioren nehmen zu
Die meisten Seniorinnen und Senioren machen zwar gern mal einen Tagesausflug, wenn es aber um echten Urlaub geht, schreibt sie, „bevorzugen viele aber eine längere Reisezeit“. „Irgendwo habe ich einmal gelesen, viele Menschen planen ihren Urlaub besser als ihren Ruhestand. Wer bereits im Ruhestand ist, hat also erst recht die Zeit, sich mit der Reiseplanung zu befassen, und tut dies auch. Verreist wird im Alter deswegen lieber etwas länger. Durchschnittlich sieben Tage sollen es schon sein, mitunter auch mehr. Kurztrips sind daher etwas aufs Abstellgleis geraten“, erklärt sie. Und: „Der Senior von heute setzt auf Sightseeing, Bildungsreisen und Kultur.“
Nach Durchsicht einiger Statistiken hat sie auch herausgefunden: „Wenn es dann doch einmal ein Kurzurlaub sein soll, geht es am liebsten nach Bayern. Außerhalb Deutschlands wird für Zwei-bis Drei-Tage-Trips Österreich bevorzugt.“ Bei längeren Reisen ebenso wie bei Kurztrips hat sich die Tourismusbranche längst auch auf die Bedürfnisse der älteren Kunden eingestellt. Barrierefreiheit wird – nicht nur wegen der Seniorinnen und Senioren, sondern auch wegen anderer Menschen mit Einschränkungen oder Familien mit Kinderwagen – immer wichtiger genommen. Dazu bieten Reiseveranstalter auch sogenannte Seniorenreisen an.
Weil viele Menschen im Alter trotz gesundheitlicher Einschränkungen nicht aufs Reisen verzichten wollen und unter anderem die Zahl der Urlaubsangebote, Reisebegleitungen und passenden Reiseziele steigt, hat sich unter anderem die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit dem Thema beschäftigt. „Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote für begleitete Reisen, sowohl durch kommerzielle Anbieter als auch durch Wohlfahrtsverbände“, hat die Verbraucherzentrale festgestellt. Bevor man sich für ein Angebot entscheidet, solle man aber auf einige Dinge achten.
„Reiseveranstalter bieten in speziellen Katalogen, im Internet, aber auch in Zeitungsinseraten und Postwurfsendungen eine Vielzahl besonderer Angebote für ältere Menschen an. Bei diesen Gruppenreisen begleiten Reiseleiter Senioren und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Urlaub. Sie kümmern sich um Transfer, Unterkunft, Verpflegung sowie Ausflüge vor Ort. Oder eben, wenn notwendig – eine ärztliche Betreuung“, fasst die Verbraucherzentrale das Angebot zusammen.
Unterstützung vorab klären
Nicht jeder Anbieter verstehe aber unter diesen Begriffen das Gleiche, denn der Begriff „Seniorenreise“ ist nicht geschützt. „Möglich sind hier Reiseleitung oder Reiseassistenz, teilweise auch ärztliche Betreuung oder ständig verfügbares medizinisches Fachpersonal. Auch Kuranwendungen oder Ernährungsberatungen können Teil des Angebotes sein“, sagt die Verbraucherzentrale und formuliert, worauf man bei der Auswahl des Veranstalters achten sollte. „Seriöse Veranstalter halten sich an gesetzliche Vorgaben“, informieren die Verbraucherschützer. So gelten im Reiserecht etwa Sonderregeln und besondere Informationspflichten für mobilitätseingeschränkte Reisende. Beispielsweise müssen Anbieter beim Kauf eines Tickets über die spezielle Ausstattung im Flugzeug, Zug, Bus oder auf dem Schiff informieren und während der Reise Unterstützungsleistungen kostenlos anbieten – etwa Hilfe mit dem Gepäck oder beim Ein- und Aussteigen. Wichtig sei: „Melden Sie Ihren besonderen Unterstützungsbedarf vorher beim Reiseanbieter an.“
Es lohne sich dabei, Angebote zu vergleichen. Unter den Stichworten „Reisen für alle“, „barrierefreies Reisen“ und „Tourismus für alle“ bieten spezialisierte Vereine und Wohlfahrtsverbände Informationen, Beratung und Hilfe bei der Auswahl eines Anbieters an. Auch die niedersächsische Verbraucherzentrale hat eine Checkliste erarbeitet, die bei der Auswahl helfen soll. Achten sollen Seniorinnen und Senioren dabei auf Busse mit guter Beinfreiheit, Klimaanlage, kleinem Imbissangebot, Toilettenbenutzung und ausreichenden Fahrtpausen.
Auch eine gut erreichbare Arztbetreuung und ausgebildetes medizinisches Fachpersonal vor Ort seien je nach Bedürfnis der Reisenden wichtig. Reisende mit Behinderung sollten auf jeden Fall auf „eine behindertengerechte Beförderung und barrierefreie Ausstattung des gesamten Hotels“ achten. Es empfehle sich auch, sicherzustellen, dass es „eine abwechslungsreiche, auf Alter und Gesundheit abgestimmte Verpflegung und ausreichend Getränke“ gibt – „dazu zählen auch Diät- und Schonkost“, betont die Verbraucherzentrale.
Medikamente unter Umständen anmelden
Man sollte seine Fähigkeiten einschätzen und aufpassen, dass es „nicht zu umfangreiche Tagesprogramme“ gibt. „Eine ständig als Reisebetreuung zur Verfügung stehende örtliche Reiseleitung“ sei gerade für ältere Menschen sinnvoll. „Vorsicht ist bei Reisen geboten, die neben der vertraglich vereinbarten Leistung und dem gezahlten Reisepreis weitere Leistungen umfassen sollen. Wenn Sie vorher darüber nicht informiert werden, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Auch wenn Verkaufsveranstaltungen vor Ort geplant sind oder besucht werden sollen: Lassen Sie besser die Finger davon“, warnt die Verbraucherzentrale.
„Bei einer Fahrt ins Ausland sollten Kundinnen und Kunden auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen“, raten die Verbraucherschützer. „Mehrere Wochen mit dem Wohnmobil durch Kanada, den Winter über nach Florida oder auf die Kanaren oder in den Sommerurlaub mit den Enkeln“ – das sei eine wunderbare Sache, sagt der ADAC, einer der großen Anbieter solcher Versicherungen, warnt aber: „Das Risiko, im Urlaub zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden, steigt jedoch im Alter. Eine Behandlung im Ausland kann sehr schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur innerhalb Europas und übernehmen meist auch dann nicht alle Kosten. Die Auslandskrankenversicherung schützt auch Senioren auf allen Reisen weltweit und bietet im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit im Urlaub zahlreiche Leistungen.“
Reise man für eine längere Zeit ins Ausland, benötige man „eine spezielle Police für lange Reisen, die – je nach Reisedauer – erheblich teurer ist“, ergänzt die Verbraucherzentrale. Sie rät auch da zu sorgfältigen Vergleichen, denn: „Einige Tarife beinhalten nur medizinisch notwendige Rücktransporte, anstatt medizinisch sinnvolle. Außerdem können bestimmte Behandlungen von den Leistungen ausgeschlossen sein.“
Für die Verbraucherzentrale fängt der Versicherungsschutz bereits vor Reisebeginn an: „Auch vor dem Urlaub oder während der Reise kann einiges passieren: zum Beispiel eine unerwartete schwere Krankheit, ein Unfall oder gar Tod in der Familie. Hier kann eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung sinnvoll sein“, rät sie.
Und dann ist da noch die Sache mit den Medikamenten. Solche für den Eigenbedarf dürfen ohne Probleme ins Ausland mitgenommen werden“, informiert die Gesundheitskasse AOK. „Wer allerdings für alle Fälle zusätzliche Medikamente, von Tabletten und Salben bis hin zu Injektionsspritzen, mitnimmt, sollte beim Zoll vorsichtig sein und dies eventuell vorher anmelden“, rät sie. Auch wer Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit auf die Reise nimmt, sollte sich vorher darüber informieren, ob zum Beispiel Morphin, Methadon oder Methylphenidat unproblematisch in das jeweilige Land einführen dürfen.