Das neue „Heizungsgesetz“ soll Hausbesitzern mehr Freiheit lassen und Planungssicherheit bringen. Die ersten Reaktionen fallen überwiegend kritisch aus: Von „zu komplex“ über Fragen der Umsetzbarkeit bis hin zu der Frage, wie dann noch Klimaschutzziele erreicht werden sollen.
Da ist es also nun, das neue „Heizungsgesetz“. Korrekt: Gebäudemodernisierungsgesetz. Es sollte die Vorhaben korrigieren, die von der Vorgänger-Ampelregierung vorgelegt wurden und eine Welle von Widerspruch und Protesten ausgelöst hatten. Was jetzt unter Federführung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vorgestellt wurde, trifft auf nicht weniger Widerspruch.
Zu komplex und ungenügend
Dabei sollte das neue Gesetz eigentlich eine neue „Freiheit im Keller“ (Unions-Fraktionschef Jens Spahn) bringen, indem es statt rigider Vorschriften „technologieoffen“ Wahlfreiheit lasse, heißt: auch die Möglichkeit, weiter Öl- oder Gasheizungen einzubauen. Immerhin lobte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dass nun endlich Klarheit herrsche und Investitionen in Gang kommen könnten, wobei sich die Bundesregierung gleichzeitig zu den Klimaschutzzielen bekenne. Womit der Verband aber einigermaßen allein dasteht. Denn die ersten Reaktionen auf den Entwurf zeigen überwiegend: Statt der erhofften Klarheit und Planungssicherheit gibt es verbreitet neue Verunsicherungen und Unklarheiten und aus klimaschutzpolitischer Sicht viel Gegenwind.
Zu komplex und in weiten Teilen unverständlich sei der Gesetzestext, moniert der Nationale Normenkontrollrat. Industrie- und kommunale Unternehmen weisen auf offene Fragen und Widersprüchlichkeiten hin, Umweltverbände zeigen sich einigermaßen entsetzt, Sozialverbände analysieren noch, welche Folgen das Vorhaben nach sich ziehen würde. Heizungsbauer und Architekten rätseln noch, was sie ihren Kunden in Beratungsgesprächen nun erläutern können. Kurzum: Es herrscht fast noch mehr Unklarheit als zuvor.
Zumal es sich erst einmal lediglich um einen Gesetzentwurf handelt, den zwar das Bundeskabinett so beschlossen hat, der nun aber zur weiteren Beratung beim eigentlichen Gesetzgeber, nämlich dem Bundestag liegt. Und von dort ist nicht nur aus Kreisen der Opposition, insbesondere der Grünen, bereits heftiger Widerspruch formuliert worden, auch aus den Regierungsfraktionen ist Unzufriedenheit zu vernehmen.
Dabei hätte es nach den früheren Kritiken eigentlich eine gute Botschaft und die Einlösung eines Wahlversprechens sein sollen: „Habecks Heizungsgesetz“ soll Geschichte sein, keine Pflicht zum Austausch alter Anlagen, Hausbesitzer sollen die Art ihrer Heizung frei auswählen können. Wenn sie sich aber für eine Anlage mit fossilem Brennstoff entscheiden, gilt künftig eine „Bio-Treppe“, das heißt, schrittweise ist immer mehr Beimischung von ‚grünem‘ Gas oder ‚grünem‘ Öl vorgesehen. Weil das auf Dauer teuer wird und nicht alleine zulasten der Mieter gehen soll, die auf die Investitionsentscheidung des Hausbesitzers kaum Einfluss haben, sollen die zusätzlichen Kosten zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden.
Was auf den ersten Blick nach einem neuen Konzept aussieht, zieht aber gleich eine lange Liste an Fragen nach sich, grundsätzlicher und praktischer Art.
Grundsätzlich geht es dabei um die Erreichung der Klimaschutzziele. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Erreichung von verankerten Klimaschutzzielen nicht zulasten der nächsten Generation gehen darf, konkret: dass Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität (bis 2045) nicht erst auf der letzten Strecke und damit zu erheblich höheren Kosten umgesetzt werden dürfen. Mit dem Gesetzesentwurf würde aber nach Überzeugung von Kritikern genau das passieren.
Ursprünglich hatte Habecks Gesetz vorgesehen, dass neue Heizungen zu zwei Dritteln (65 Prozent) mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das entfällt nun. Erstens gibt es Vorgaben für neue Heizungen erst ab 2029, und dann soll durch den schrittweise erhöhten Einsatz erneuerbarer Energien („Bio-Treppe“) bis 2040 ein Anteil von 60 Prozent erreicht werden. Außerdem entfällt die Vorschrift, dass Heizungen bis höchstens Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Die sogenannte Bio-Treppe steht aber nicht nur wegen der grundsätzlichen Problematik in der Kritik. Sie wirft auch erhebliche Fragen hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit auf.
Das fängt damit an, dass nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energiewirtschaft das Potenzial von Biogas, das beigemischt werden soll, völlig unklar sei. „Annahmen für die künftige Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und der Preise biogener Brennstoffe sind mit großen Unsicherheiten behaftet“, heißt es zum Gesetzesentwurf. Dazu kommt, dass diese Energieträger auch in der Industrie gebraucht werden, um sich Klimazielen zu nähern.
Klage sehr wahrscheinlich
Außerdem soll wohl spätestens 2028 der europäische Emissionshandel für Gas und Öl starten. Ein Mechanismus, der darauf abzielt, durch geplante Verteuerung Anreize zum Einsparen zu setzen und damit Investitionen in Dekarbonisierung anzutreiben.
Wenn das geplante Gesetz nun so in Kraft treten würde, würde vieles gleichzeitig der Fall sein. Eine echte Priorisierung fehlt. Und das wiederum würde nach Einschätzung des Verbandes kommunaler Unternehmen „wenig Sinn machen, weil es für die Kunden der Stadtwerke weder bezahlbar noch volkswirtschaftlich vernünftig wäre“. Der BDEW warnt insbesondere davor, dass zu viel „Technologieoffenheit“ den Ausbau der Infrastruktur erschweren könnte. Entscheidend sei, dass kommunale Wärmeplanung, Gasnetze und Fernwärme-Ausbau weiterhin sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Sonst drohten teure Doppelstrukturen.
Grundsätzlich wirft der Entwurf die Frage auf, wie das Ziel einer Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll. Der Gebäudesektor ist neben dem Verkehr der Bereich, der weit hinter dem herhinkt, was notwendig wäre, um das Pariser Klimaschutzziel, zu dem sich Deutschland bekanntlich verpflichtet hat, zu erreichen.
Klimaaktivistin Luisa Neubauer (Fridays For Future) äußert in Interviews: „Es ist nicht zu erklären, warum die Regierung inmitten einer fossilen Krise vermehrt auf fossiles Heizen setzen möchte“, und ergänzt: „Das ist geopolitisch unverantwortlich, finanziell unbezahlbar und ökologisch katastrophal.“ Es sei völlig unklar, wie die Bundesregierung damit die EU-Gebäudeeffizienz-Bestimmung einhalten, geschweige denn die verfassungsmäßigen Klimaschutzziele erreichen wolle. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) spricht von einem „Tiefpunkt bundesdeutscher Klimapolitik“ und der WWF von einem „Pfad der Unvernunft“. Das Umweltinstitut München kritisierte, mitten in einer fossilen Energiekrise im Zuge des Nahost-Krieges werde die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten noch verstärkt.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte dagegen, dass die Klimavorgaben bestehen blieben. „2045 muss Deutschland klimaneutral sein und klimaneutral wirtschaften.“ Deshalb sei auch für 2030 eine Überprüfung geplant: „Wir werden genau darauf schauen, wo wir vielleicht nachsteuern müssen.“
Nun hat der Entwurf mit der Verabschiedung im Kabinett lediglich die erste Hürde genommen. Entscheidend sind jetzt die Beratungen im Bundestag.