Die Infrastrukturhilfen des Bundes für die Kommunen sind hilfreich, können aber nur ein Anfang sein, sagt der Präsident des Deutschen Landkreistages, Achim Brötel (CDU). Ohne weitere Unterstützung des Bundes würden Kommunen in der Schuldenfalle bleiben.
Herr Brötel, inwieweit kann das Sondervermögen Infrastruktur den Kommunen aus der finanziellen Notlage helfen?
Das muss man sehr differenziert betrachten. 100 Milliarden Euro klingt zunächst nach sehr viel Geld und wirkmächtig. Dem ist nicht so. 100 Milliarden auf zwölf Jahre, proportional nach Größe und Bevölkerungsdichte aufgeschlüsselt auf 294 Landkreise, da sieht es dann schon anders aus. Für meinen Landkreis Neckar-Odenwald sind das gleichmäßig aufgeteilt pro Jahr zweieinhalb Millionen. Das hilft uns, aber eine Schule oder Kita kann ich damit nicht neu bauen. Das wird nur dazu führen, dass sich der allgemeine Niedergang der kommunalen Investitionstätigkeit verlangsamt, etwas abgemildert wird. Aber auf lange Sicht werden wir damit nicht alle nur notwendigen Sanierungen erledigen können.
Durch das Sondervermögen sparen Sie doch bereitgestelltes Geld, das anderen Aufgaben zugute kommen könnte?
Wie gerade gesagt, wir investieren schon lange nichts mehr richtig in die Infrastruktur. Viele Landräte sprechen ja schon gar nicht mehr von sanieren, sondern notdürftig reparieren …
… klingt nach Flickschusterei …
… nein, wir haben sehr fleißige und gute Handwerker. Wenn jedoch nur eine unzureichende Summe zur Verfügung steht, dann versuchen die beauftragten Firmen, das Beste daraus zu machen. Ich will nicht undankbar sein, doch das Sondervermögen Infrastruktur ist für die Kommunen keine Trendwende. Unsere Probleme sind anders gelagert, nämlich in den Ergebnishaushalten, in den laufenden Aufwendungen. Die können wir nicht mehr decken, da hilft es mir nichts, wenn wir für Investitionen einen Spielraum bekommen, ich aber meiner eigentlichen Pflicht den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber nicht mehr nachkommen kann.
Meinen Sie damit die Daseinsvorsorge?
Ja. Wir müssen zunächst einmal die auch vom Bundesgesetzgeber auferlegten Pflichten erfüllen. Das sind im sozialstaatlichen Bereich viele. Das Landratsamt verkörpert diesen Sozialstaat vor Ort. Wir leisten Einbindungshilfe für Menschen mit Behinderungen, sind in der Jugendhilfe unterwegs, sind Teil des Jobcenters, wenn es um die Grundsicherung geht. Alles das kostet Geld, was wir in dem Maße aber nicht mehr haben. Am Ende des Tages muss das über Kassenkredite finanziert werden. Das kann so natürlich nicht mehr weitergehen, es kann nicht alles in den Kreisen per Kassenkredite finanziert werden.
Das führt letztlich auch zu höheren Zinsbelastungen in den kommunalen Haushalten. Wie viel macht das aus?
Die Zinsen belasten natürlich jetzt schon nicht nur den Bundes-, die Landes-, sondern auch die kommunalen Haushalte massiv. Allerdings ist die prozentuale Zinsbelastung durch die Kassenkredite sehr schwer kalkulierbar. Das liegt daran, dass sich die Zinssätze bei Kassenkrediten natürlich häufig ändern. Es ist kein langfristiger Kredit, sondern ein kommunaler Kurzkredit. Der Zinssatz variiert, wie privat der Dispo bei unserer Hausbank auch. Praktisch heißt das, wenn sich irgendwie auf den Kreditmärkten was bewegt, kann die Zinsbelastung sehr schnell hochgehen, die Last sich von einem Tag auf den anderen verdoppeln oder verdreifachen. Damit ist eine verlässliche Haushaltsplanung in den Kommunen mehr als schwierig. Dazu kommt: Wir sprechen jetzt ja nur über die Kassenkredite, aber die Kommunen schieben ja noch einen riesigen Berg Altschulden vor sich her
Die Kassenkredite, der kommunale Dispo ist das eine, dann gibt es noch die langfristigen Kredite.
Genauso ist es. Das ist wie bei mir und Ihnen auch. Sie haben einen langfristigen Kredit für Ihr Haus oder Auto, das sind bei uns die Altschulden. Und dazu räumt Ihnen die Bank einen kurzfristigen, einen Dispokredit ein. Genauso läuft das auch bei uns. Nur, für die Kommunen ist das größte Problem, dass die Altschulden ja auch nicht abgetragen werden können. Was logisch ist, wenn wir schon unsere sozusagen betrieblichen Ausgaben über den Dispo-, den Kassenkredit finanzieren müssen, dann ist, wie gesagt, für Investitionen fast kein Geld mehr da. Damit liegt es auf der Hand, dass wir dann nicht auch noch die Altschulden abtragen können. Was im Privaten gilt, gilt auch für die Kommunen. Es macht ja immer Sinn, dass man seine alten Schulden bezahlt. Nur Altschulden über Kassenkredite bedienen kommt da nicht in Frage.
Als Bürger müsste ich in so einem Fall Privatinsolvenz anmelden, nur das wird ja bei den Kommunen wohl kaum gehen?
Nein, natürlich nicht, hier ist auch der Bund gefragt. Altschulden, auch aus den Kommunen, sind eigentlich Ländersache, darum fordern diese ja seit Jahren, dass der Bund einspringen muss. Jetzt kommt der Bund mit einer Lex Nordrhein-Westfalen ums Eck und will sich da mit 250 Millionen beim Schuldenabbau beteiligen. Zur Erinnerung: Nur die Kommunen haben 30 Milliarden jedes Jahr Neuschulden, und dann ist eine 250-Millionen-Hilfe die Antwort des Bundes. Ihre Leserinnen und Leser werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage: Das ist eine homöopathische Dosis, das sind Globuli. Und letztlich ist es die Pflicht des Landes, für eine Entschuldung der Kommunen zu sorgen. Es hat Länder gegeben, die haben das getan. Es hat aber auch Länder gegeben, die haben das halt nicht getan. Und die müssen da eigentlich handeln, nicht der Bund.
Das wird schwierig, die Bundesländer gesamt sind selber, Stand 1. Januar dieses Jahres, mit fast 630 Milliarden verschuldet. Wie sollen die ihnen helfen?
Das ist richtig und ich will keinem Ministerpräsidenten Deutschlands irgendetwas Böses nachsagen. Zum Beispiel stehen wir Landräte bei uns in Baden-Württemberg in ständigem Kontakt mit der Staatskanzlei. Und auch unser neuer Ministerpräsident Cem Özdemir weiß nur zu gut, überschuldete und damit beinahe handlungsunfähige Kommunen sind zunehmend demokratiegefährdend, und davor warnen auch alle seine Amtskolleginnen und -kollegen. Wenn wir Kitas, Schulen, Sportstätten, Kreisstraßen nicht sanieren können, wir Leistungen streichen müssen – und das fängt schon mit dem regelmäßigen Seniorennachmittag an – dann zahlt das eins zu eins auf das Konto derer ein, die eh einen anderen Staat wollen. Wir Landräte kennen selbstverständlich die Kassenlage des Bundes, aber Länder und Kommunen kommen ohne seine Hilfe nicht mehr von den Schulden runter.