Billig und verführerisch präsentiert sich der Einkauf bei Plattformen wie Shein und Temu. Doch hinter den kleinen Preisen stehen große Fragen zu Produktsicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen. Jetzt gerät Shein erneut ins Visier der Verbraucherschützer.
Der Einkauf beginnt oft mit einem harmlosen Scrollen durch die App. Ein Kleid für neun Euro, Ohrringe für zwei Euro, dazu noch eine Tasche im Sonderangebot. Wenige Minuten später liegt der Warenkorb voll mit Dingen, die eigentlich gar nicht auf der Einkaufsliste standen. Genau auf diesen Effekt setzen Plattformen wie Shein und Temu. Die Shops verbinden extrem niedrige Preise mit Rabattaktionen, Countdowns, Bonuspunkten und immer neuen Produktempfehlungen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes gerät dieses Geschäftsmodell zunehmend unter Druck.
Aktuell trifft es Shein besonders deutlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz VZBV, hat den Onlineanbieter abgemahnt. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Praktiken, die nach Einschätzung des Verbands gegen Vorgaben des europäischen Digital Services Act verstoßen. Dazu zählt ein sogenanntes Confirmshaming. Wer die Seite verlassen möchte, sieht bei Shein demnach ein Pop-up mit dem Hinweis, dass dadurch möglicherweise Gutscheine verloren gehen. Der VZBV kritisiert außerdem aus seiner Sicht willkürlich erscheinende Rabattangaben, fehlende Informationen bei Sternbewertungen, ein unvollständiges Impressum und eine als Greenwashing bewertete Aussage zur Abholung von Paketen in Paketshops. Shein hat nun Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die beanstandeten Punkte anzupassen.
Der Vorwurf trifft damit einen Nerv. Denn gerade die psychologische Gestaltung solcher Plattformen steht zunehmend im Fokus. Ein Rabatt, der nur noch wenige Minuten gilt, ein eingeblendeter Hinweis auf besonders begehrte Produkte oder Punkte für bestimmte Aktivitäten erzeugen Zeitdruck und Kaufimpulse. Der Digital Services Act soll genau solche manipulativen Designs stärker begrenzen. Für sehr große Onlineplattformen gelten seit 2024 umfangreiche europäische Vorgaben zu Transparenz, Produktsicherheit und dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Auch die Europäische Kommission beschäftigt sich intensiv mit Shein. Im Februar 2026 eröffnete sie ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act. Untersucht werden unter anderem das möglicherweise suchtfördernde Design der Plattform, die Transparenz der Empfehlungssysteme und der Umgang mit illegalen Produkten. Die Kommission betont dabei ausdrücklich, dass die Einleitung des Verfahrens noch keine abschließende Feststellung eines Rechtsverstoßes bedeutet.
Neue Regeln für kleine Pakete
Shein steht damit nicht allein. Auch Temu gerät europaweit unter Druck. Gegen die Plattform läuft seit Längerem ein Verfahren der Europäischen Kommission. Im Mai 2026 verhängte die Kommission schließlich eine Geldbuße von 200 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen den Digital Services Act. Im Zentrum stand unter anderem die Einschätzung, dass Temu Risiken im Zusammenhang mit illegalen oder nicht konformen Produkten nicht ausreichend bewertet und begrenzt hat. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei ein Punkt besonders interessant. Der günstige Preis allein sagt wenig darüber aus, wie sicher ein Produkt ist oder ob es europäischen Anforderungen entspricht. Bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Produkten für Kinder kann die Frage nach Inhaltsstoffen, Materialqualität und Produktsicherheit entscheidend sein. Europäische Händler müssen umfangreiche Regeln erfüllen. Bei Waren, die direkt aus einem Nicht-EU-Land an Kundinnen und Kunden geschickt werden, greifen diese Kontrollmechanismen nicht immer in gleicher Weise. Genau hier setzt die EU inzwischen beim Zoll an. Seit dem 1. Juli gilt eine neue Regelung für kleine Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Die EU-Regelung sieht drei Euro pro Warenkategorie innerhalb einer Kleinsendung vor. Enthält ein Paket beispielsweise Waren aus mehreren unterschiedlichen Zolltarifkategorien, kann die Belastung entsprechend höher ausfallen. Die Regelung betrifft vor allem Sendungen aus dem internationalen Onlinehandel und damit auch einen großen Teil der Bestellungen bei Plattformen wie Shein und Temu. Die EU reagiert damit auf die enorme Menge kleiner Pakete, die täglich in den europäischen Markt gelangen. Wichtig: Die neue Drei-Euro-Abgabe ersetzt nicht die Mehrwertsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt grundsätzlich weiterhin an, wobei bei vielen Plattformbestellungen die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf über das IOSS-Verfahren erhoben wird. In Deutschland beträgt sie in der Regel 19 Prozent, bei bestimmten Waren gelten sieben Prozent. Bei vielen Bestellungen über große Plattformen ist die Steuer bereits beim Kaufpreis berücksichtigt und wird über das sogenannte Import-One-Stop-Shop-Verfahren abgewickelt. Für Kundinnen und Kunden erscheint deshalb nicht zwingend beim Zusteller eine zusätzliche Rechnung.
Die bisherige 150-Euro-Grenze sorgt dabei häufig für Verwirrung. Bislang waren Sendungen unterhalb dieser Grenze zwar grundsätzlich vom Zoll befreit, nicht aber von der Einfuhrumsatzsteuer. Der deutsche Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass Waren bis 150 Euro zollfrei, aber nicht einfuhrumsatzsteuerfrei sind. Seit Juli kommt also zusätzlich das neue pauschale Zollentgelt hinzu. Wer beispielsweise Waren im Wert von 20 Euro aus China bestellt, zahlt nicht automatisch einfach drei Euro mehr an der Haustür. Entscheidend ist, wie die Bestellung abgewickelt wird und ob Abgaben bereits beim Kauf eingezogen sind. Für viele Bestellungen über große Plattformen dürfte die zusätzliche Belastung deshalb direkt oder indirekt im Endpreis auftauchen. Die neue Regelung ist zunächst als Übergangslösung angelegt. Sie soll gelten, bis das umfassendere neue EU-Zollsystem für Kleinsendungen greift. Hintergrund ist nicht allein die Frage nach zusätzlichen Einnahmen. Die EU sieht in der Flut extrem günstiger Kleinsendungen auch ein Problem für den Wettbewerb. Europäische Händler tragen Kosten für Produktsicherheit, Zollabwicklung, Steuern, Arbeitsstandards und Umweltauflagen.
Preise, die der Handel vor Ort kaum bietet
Wenn Waren direkt aus Drittstaaten in winzigen Paketen zum Endkunden gelangen, entsteht ein Wettbewerbsvorteil für Plattformen, die diese Strukturen anders organisieren können. Die Dimension des Problems ist enorm. Millionen Kleinsendungen gelangen inzwischen aus Nicht-EU-Staaten in den europäischen Markt. Gerade Plattformen wie Temu und Shein haben dieses Prinzip perfektioniert. Statt große Mengen über klassische Einzelhandelsstrukturen zu verkaufen, gelangen unzählige einzelne Bestellungen direkt zu den Kundinnen und Kunden. Das senkt logistische Hürden und ermöglicht Preise, die im stationären Handel kaum vorstellbar sind. Für die Modebranche ist Shein dabei ein besonders prägnantes Beispiel. Das Unternehmen produziert mit extrem kurzen Entwicklungszyklen und bringt kontinuierlich neue Modelle auf die Plattform. Trends tauchen auf, verschwinden wieder und machen Platz für die nächste Kollektion. Temu funktioniert etwas anders und bietet neben Kleidung ein riesiges Sortiment von Haushaltswaren über Elektronik bis zu Beautyprodukten und Zubehör. Gemeinsam ist beiden Plattformen jedoch die Kombination aus niedrigen Preisen, datengetriebenen Empfehlungen und einer enormen Produktvielfalt.
Gerade deshalb reicht die Debatte längst über die Frage hinaus, ob ein Kleid zehn oder zwanzig Euro kostet. Es geht um die Frage, welche Kosten hinter einem Produkt tatsächlich stehen. Wenn ein T-Shirt für fünf Euro angeboten wird, bleiben Fragen nach Material, Arbeitsbedingungen, Transport, Retouren, Verpackung und Entsorgung offen. Der niedrige Verkaufspreis macht diese Kosten nicht unsichtbar. Er verlagert sie lediglich aus dem Warenkorb in andere Bereiche.
Auch beim Thema Nachhaltigkeit geraten Shein und Temu deshalb immer wieder in die Kritik. Der VZBV beanstandet bei Shein aktuell ausdrücklich eine Aussage, nach der die Abholung in einem Paketshop einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leiste. Der Verband wertet diese Aussage als Greenwashing.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die neue Situation vor allem eines: Der Blick auf den ausgewiesenen Preis reicht nicht mehr aus. Interessant ist auch, woher die Ware kommt, wer als Verkäufer auftritt, welche Rückgaberegeln gelten und ob zusätzliche Abgaben entstehen.
Gerade bei extrem günstigen Angeboten lohnt ein Blick auf das Impressum und die Angaben zum Händler. Bei Marktplätzen ist zudem nicht jedes Produkt automatisch direkt von Shein oder Temu verkauft. Unterschiedliche Händler können ihre Waren über dieselbe Plattform anbieten. Die europäische Regulierung nimmt deshalb zunehmend nicht nur die einzelnen Produkte, sondern die Plattformen selbst in die Pflicht. Der Digital Services Act (DSA) verlangt mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen und setzt Grenzen für manipulative Gestaltung. Gleichzeitig greifen Zollbehörden und Marktüberwachung stärker durch. Im Juli verhängte die Europäische Kommission etwa auch gegen den Anbieter AliExpress eine hohe DSA-Strafe wegen unzureichender Maßnahmen gegen den Verkauf illegaler, unsicherer oder gefälschter Produkte. Der Boom der Billigplattformen dürfte damit nicht plötzlich verschwinden. Drei Euro Zoll auf ein kleines Paket machen einen Artikel für zwei Euro zwar weniger attraktiv, lösen aber allein die grundsätzlichen Probleme des Geschäftsmodells nicht. Entscheidend ist deshalb vielmehr, ob die neuen Regeln tatsächlich zu mehr Kontrolle führen und ob Plattformen ihre Verkaufsstrategien anpassen.
Paradigmenwechsel beim digitalen Schnäppchenkauf
Für den Einkauf bedeutet die Entwicklung trotzdem einen kleinen Paradigmenwechsel. Der Schnäppchenpreis aus China ist nicht mehr ganz so unschuldig, wie er bislang zum Beispiel auf dem Smartphone erscheint.
Hinter dem scheinbar sensationellen Angebot stehen inzwischen nicht nur Versandkosten und Mehrwertsteuer, sondern ein immer dichteres Netz aus Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Zollregeln. Europas Botschaft an Shein, Temu und Co. ist damit deutlich. Wer hier verkaufen möchte, muss sich auch an die Regeln dieses Marktes halten.