Klappt es nicht auf natürlichem Wege, entscheiden sich viele Paare für eine Kinderwunschbehandlung. Eine komplexe Prozedur, die schnell ins Geld gehen kann.
Wir wollen ein Baby! Der größte Wunsch ist für viele Paare ein eigenes Kind. Erfüllt sich dieser Wunsch nicht, wird die ungewollte Kinderlosigkeit häufig mit der Zeit zu einer großen Belastung für die Beziehung. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Gründe, warum es oft mit der Schwangerschaft nicht oder nicht so schnell klappt. Oft sind es medizinische Gründe, aber auch psychologische und soziologische Faktoren wie beispielsweise Stress, Alkohol oder Nikotin können die Fruchtbarkeit negativ beeinflussen.
Zudem sind Frauen heute in Deutschland bei der Geburt ihres ersten Kindes immer älter. Im Alter nimmt aber die Fruchtbarkeit ab. Jedes sechste Paar hat aus diesem und anderen Gründen Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches, schreibt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „Finanztest“. Da liegt es für viele nahe, der Natur und ihrem Lauf mit medizinischen Mitteln ein wenig nachzuhelfen.
Eine Kinderwunschbehandlung ist in vielen Fällen heute zwar möglich – die Kinderwunschbehandlung kostet aber schnell mehrere Tausend Euro. Auch wenn Paare dabei finanzielle Unterstützung erhalten können, gibt es einiges zu beachten. So sollte die Frau bei Beginn der Behandlung mindestens 25 Jahre und höchstens 39 Jahre alt sein – Männer sollten nicht älter als 49 Jahre sein. Daneben sind noch einige weitere Bedingungen zu erfüllen.
So muss etwa von beiden Partnern ein negativer HIV-Test vorliegen, das Paar muss sich von einem unabhängigen Mediziner beraten lassen, der die Behandlung nicht selbst durchführt, der Behandlungsplan des Gynäkologen muss von der Krankenkasse abgesegnet werden.
Es dürfen bei der künstlichen Befruchtung nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden und natürlich muss eine hinreichende Aussicht bestehen, dass eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
Ehepaare, die alle Kriterien erfüllen, bekommen generell die Hälfte der genehmigten Behandlungskosten für maximal drei Versuche von der Krankenkasse erstattet. Das ist heute gesetzlich vorgeschrieben. „Es ist richtig, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung bei unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren nicht übernehmen dürfen. Dies geht aus § 27a SGB V hervor. Hier sind den Krankenkassen die Hände gebunden“, erklärt Daniel Freudenreich, Pressesprecher der Barmer Versicherung.
Die häufigsten Methoden der Kinderwunschbehandlung sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Zusätzlich gibt es noch die Samenübertragung (Insemination).
Bei der IVF erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers. Es werden der Patientin Eizellen entnommen und mit den Spermien des Mannes in einem Reagenzglas zusammengebracht. Hier findet die Befruchtung statt. Nach zwei Tagen werden die befruchteten Eizellen der Patientin dann mithilfe eines dünnen Schlauches in die Gebärmutter eingesetzt.
Sind die Spermien zu unbeweglich, spritzt der Gynäkologe bei der ICSI eine Samenzelle mit Hilfe einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle.
Eine weitere Methode ist die Insemination, bei der die Samenzellen direkt in die Gebärmutterhöhle eingebracht werden. Die Insemination erfolgt im Spontanzyklus oder nach vorheriger Hormonbehandlung.
Die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation liegen bei etwa 3.000 Euro pro Zyklus
„Die Kosten für eine künstliche Befruchtung hängen von der gewählten Methode der Kinderwunschbehandlung ab. Die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation liegen bei etwa 3.000 Euro pro Zyklus, bei der Insemination zwischen 200 und 1.000 Euro und bei der intracytoplasmatische Spermieninjektion bei 1.500 und 4.000 Euro pro Zyklus“, erläutert der Barmer-Pressesprecher.
Die GKV übernimmt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, 50 Prozent der Behandlungskosten, wobei pro Methode eine maximale Anzahl an Versuchen festgelegt ist. Bei der Insemination nach hormoneller Stimulation sind es bis zu drei Versuche, bei der Insemination im Spontanzyklus bis zu acht Versuche und bei der In-Vitro-Fertilisation und intracytoplasmatische Spermieninjektion jeweils bis zu drei Versuche.
Bei der „Kinderwunschärztin“ Dr. med. Corinna Mann in München kostet ein Erstgespräch etwa 150 Euro, eine Hormonuntersuchung 220 bis 380 Euro, Zyklus-Monitoring mit Ultraschall 145 Euro und Homologe Inseminationsbehandlung (IUI) 350 bis 420 Euro – ohne die erforderlichen Termine für Zyklus-Monitoring und Hormonkontrollen. Die Anzahl der Termine und somit Kosten hierfür können variieren. Normalerweise fallen ein bis drei Termine à 145 Euro an.
Bei den privaten Krankenkassen kommt es bei der Kostenübernahme auf die Versicherung und den Tarif an. Jede Versicherung hat unterschiedliche Regelungen. „In welchem Umfang die Private Krankenversicherung die Kosten für die künstliche Befruchtung übernimmt, ist zwar tarifabhängig, viele Tarife sehen allerdings die Übernahme von 100 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung vor. Anders als in der GKV leistet die PKV in der Regel auch für unverheiratete Paare“, führt Dminik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei die künstliche Befruchtung eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, für welche die Private Krankenversicherung grundsätzlich in der Leistungspflicht stehe, so Heck.
Generell können alle verheirateten und unverheirateten heterosexuellen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch für eine Kinderwunschbehandlung auch staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert.
Die Bundesförderung setzt jedoch voraus, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Landesförderprogramm in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund beteiligen. Jedoch nicht alle Bundesländer kooperieren. Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Baden-Württemberg sind nicht dabei.
Informationen zu einer möglichen finanziellen Unterstützung durch Bund und Länder erhalten Betroffene auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Seite gibt es auch einen Förder-Check, bei dem man anhand von elf Fragen ermitteln kann, ob die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung in dem jeweiligen Bundesland besteht.