Hunde in Bussen und Bahnen mitzunehmen, ist eine Wissenschaft für sich. Mit dem Deutschlandticket wird die Planung noch komplizierter. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was war die Freude groß, als am 1. Mai 2023 das Deutschlandticket auf den Markt kam! Endlich eine einheitliche Fahrkarte für den Nahverkehr im ganzen Land, und das für bezahlbare 49 Euro im Monat. Nach der anfänglichen Euphorie tauchten schon bald die Detailfragen auf: Gibt’s das Ticket auch auf Papier? Können Studierende ihr Semesterticket anrechnen? Was kostet die Fahrrad-Mitnahme?
Längst nicht alle nutzen nur ihr Auto
Für fast alles haben sich inzwischen Lösungen gefunden. Nur eine Zielgruppe steht bis heute ziemlich ratlos am Bahnhof: die der Hundehalterinnen und -halter. Ob, wann und zu welchen Preisen ihre Vierbeiner mitfahren dürfen, ist oft völlig unklar. Dabei ist die Zielgruppe nicht zu unterschätzen: Laut Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) leben in Deutschland etwa 10,6 Millionen Hunde, und längst nicht alle fahren nur Auto.
Wie viele Hunde fahren jedes Jahr mit der Bahn?
Allein in den Fernzügen (ICE, IC, EC) sind laut Auskunft der Deutschen Bahn jedes Jahr rund 100.000 Hunde unterwegs. Besonders attraktiv scheint diese Form des Reisens für die Vierbeiner aber nicht zu sein: Immerhin wurden im selben Zeitraum 132 Millionen Menschen in den Fernverkehrszügen befördert. Für den Nahverkehr, der fürs Deutschlandticket relevant ist, hat der Konzern keine Zahlen vorliegen. Dafür sind über 60 unterschiedliche Verkehrs- und Tarifverbünde zuständig.
Dürfen Hunde auf dem Deutschlandticket mitfahren?
Das Deutschlandticket gilt in allen Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Zügen des Regionalverkehrs (RE, RB, S-Bahn). Während es für Menschen nun einen Einheitstarif gibt, herrscht bei Hunden jedoch nach wie vor Wildwuchs. Manche Verkehrsverbünde erlauben die kostenlose Mitfahrt, andere verlangen Zusatzgebühren. „Oft steht auf den Infotafeln an der Haltstelle überhaupt nichts zu Hunden“, moniert Jörg Bartscherer vom Verband für das Deutsche Hundewesen. „Bei meiner letzten U-Bahn-Fahrt ist mein Hund deshalb wahrscheinlich schwarzgefahren.“ Selbst Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe wüssten oft nicht genau, welche Fahrkarte man für die jeweilige Strecke braucht.
Welche unterschiedlichen Regelungen gibt es?
In manchen Verkehrsverbünden fahren Hunde auf dem Deutschlandticket kostenlos mit, zum Beispiel in München oder Berlin/Brandenburg. Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben kann man zum Deutschlandticket weitere „Bausteine“ dazubuchen, die die Mitnahme von Kindern oder eines Hundes ermöglichen. Anderswo muss bei jeder Fahrt ein spezielles Hunde- oder Kinderticket gekauft werden, zum Beispiel in Hannover oder im RVF-Verbundgebiet (Freiburg und Umkreis). Aber Achtung: Die Tatsache, dass ein Tarifverbund Hunde beim Deutschlandticket zulässt, heißt nicht automatisch, dass sie generell kostenlos mitfahren dürfen. Wer einen Einzelfahrschein kauft, muss oft ein Zusatzticket für Hunde lösen.
Wo müssen Hunde nichts extra bezahlen?
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt, darf sich glücklich schätzen. Hier können Hunde in allen Verkehrsverbünden im Nahverkehr kostenlos mitfahren, egal, wie groß sie sind.
Wie plant man eine Bahnreise mit dem Deutschlandticket?
„Wenn Sie von Flensburg nach München quer durchs Land fahren, müssen Sie austüfteln, welche Zusatztickets Sie unterwegs brauchen“, sagt Detlef Neuß vom Fahrgastverband Pro Bahn. Aber wer will schon die Beförderungsbedingungen von zig Tarifverbünden studieren? „Das ist ein Riesenaufwand und wahnsinnig kompliziert“, klagt Neuß. Schließlich müsse man erst mal herausfinden, welche Verbünde man auf der Strecke überhaupt durchquert (er empfiehlt dafür die Website Openrailwaymap.org). Die Alternative: Eine Hunde-Fahrkarte auf der Bahn-Homepage kaufen. Die kostet zwar vermutlich mehr, weil man für die gesamte Strecke bezahlt, erspart aber eine stundenlange Suche.
Wie ist die Mitnahme von Hunden im Fernverkehr geregelt?
Hier hat sich nichts geändert. Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze dürfen im Fernverkehr (ICE, IC, EC) kostenlos mitfahren, wenn sie in einer Transportbox verstaut werden. Größere Tiere benötigen eine Kinderfahrkarte. Diese kostet die Hälfte vom Erwachsenen-Fahrpreis. Kurios: Anders als die meisten Tickets konnten Hunde-Fahrkarten über die DB-Website bisher nicht ausgedruckt werden. Der Versand per Post dauert drei bis fünf Tage. Aber: Auf der neuen Website der Deutschen Bahn (next.bahn.de) kann man Hunde bereits anklicken.
In NRW dürfen alle Hunde kostenfrei mit
Was kostet eine Hunde-Fahrkarte bei der Deutschen Bahn?
Selbst das lässt sich ohne größeren Aufwand kaum herausfinden, zumindest bei Fahrten mit Regionalzügen. Klickt man die Option „Nur Nahverkehr“ an (wie man es als Inhaber eines Deutschlandtickets tun würde), kommt häufig die Meldung: „Preisauskunft nicht möglich“. Die DB-Pressestelle erklärt auf Nachfrage, dies liege an der Zuständigkeit der einzelnen Verkehrsverbünde. Alternativ könne man zum Schalter am Bahnhof gehen und sich dort beraten lassen. Ob dies tatsächlich funktioniert, darf zumindest bezweifelt werden. Selbst die DB-Pressestelle konnte mit Verweis auf regionale Verkehrsunternehmen viele Fragen gar nicht oder nur mit Vorlauf beantworten.
Welche Regeln gelten für Hunde im Zug?
Kleine Hunde müssen in einer Transportbox verstaut werden. Dann gelten sie als „Gepäck“ und fahren kostenlos mit. Bei größeren Hunden gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. „Bitte beachten Sie, dass Hunde immer vor/unter/neben Ihrem Sitzplatz sitzen oder liegen müssen“, schreibt die Bahn auf ihrer Website. „Daher benötigen sie auch keine Sitzplatzreservierung.“
Was ist mit Blinden- und Behinderten-Begleithunden?
Sie dürfen immer kostenlos mitfahren und müssen im Zug auch keinen Maulkorb tragen. Voraussetzung: ein Schwerbehinderten-Ausweis mit entsprechendem Vermerk.
Werden die Hunde-Tarife in Zukunft vereinfacht?
„Seitens der Branche kann man sich durchaus vorstellen, ein bundesweites Ticket (…) weiterzuentwickeln und somit auch attraktiver für noch mehr Fahrgäste zu machen“, antwortet Lars Wagner, Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Die Mehrkosten müssten Bund und Länder aber entsprechend tragen. Mit anderen Worten: So schnell ändert sich an der aktuell verworrenen Situation erst mal nichts.