Nach der Einordnung der AfD als „Verdachtsfall" hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Identitäre Bewegung Deutschlands (IDB) offiziell als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Die Positionen der Identitären seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verstießen gegen die Menschenwürde, so das Amt. Nun kann die Behörde zur Beobachtung schärfere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.
Als „Identitäre" bezeichnen sich aktionistische, meist völkisch orientierte Gruppen, die von einer geschlossenen, ethnisch homogenen „europäischen Kultur" ausgehen, deren „Identität", vor allem von Islamisierung und Einwanderung bedroht sei. Aus der Sicht der Identitären können Menschen mit anderen ethnischen Voraussetzungen niemals Teil einer gemeinsamem Kultur und Gesellschaft sein. Der Präsident des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang sagte: „Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln." Alle Bundestagsparteien mit Ausnahme der AfD begrüßten die Entscheidung des Verfassungsschutzes. Die Rechtspopulisten schwiegen.